Bremer KettenMontage                                                                            Sie sind hier: AGB

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich hier ausdrucken oder als PDF-Datei herunterladen.

 

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Geltung

Alle Lieferverträge schließen wir ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Erteilung eines Auftrages an. Abweichungen und Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen widersprechen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Selbst dann, wenn wir uns zur Anerkennung von abweichenden Geschäftsbedingungen bereit erklären, ist unsere nachfolgende Bedingung über den Eigentumsvorbehalt unabdingbar. Weiter ist unabdingbar, dass wir im Rahmen der Gewährleistung nur für Schäden am Liefergegenstand selbst haften und weitergehende Ansprüche, soweit sie nicht von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten sind, ablehnen.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Die Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder stillschweigend die Lieferung erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Bestellung einer Zweigniederlassung oder einem Vertreter gegenüber erteilt wurde.

Preis

Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, ausschließlich Verladung. Unsere Preise basieren auf den zur Zeit bestehenden Kostenfaktoren. Wir behalten uns Preisberichtigungen vor, wenn sich die Kostenfaktoren bis zur Lieferung ändern.
Mehrwertsteuer wird besonders berechnet und ausgewiesen Verpackung wird nur bei spezieller schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen und vergütet.
Zahlungsbedingungen entsprechend des beiderseitig unterzeichneten Auftrages bzw. Auftragsbestätigung.

Umfang und Lieferung

Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgebend für den Umfang der Lieferung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Alle dem Besteller zur Ausführung von Aufträgen überlassenen Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Ausführung der Bestellung an uns zurückzugeben. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder zur Kenntnis gebracht werden.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lieferers. Unsere Rechnungen sind zahlbar 14 Tage netto, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Reine Lohnarbeiten, d.h. z. B. bei Materialbeistellung durch den Kunden oder bei reiner Montagetätigkeit, sind sofort rein netto ohne Abzug zahlbar.

Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum werden Verzugszinsen in Höhe von 12,5% berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die Berechnung weiterer Verzugsschäden ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

Wird für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, so ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig, wenn eine der Zahlungsfristen nicht eingehalten wird.

Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlungen gegen irgendwelche Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen. Werden uns nachträglich Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern können, so sind wir berechtigt, unsere Forderungen für sofort fällig zu erklären. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen/oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen: Werden diese herein genommen, so erfolgt dies unter üblichem Vorbehalt und gegen Berechnung der damit verbundenen Kosten.

Wird ein Auftrag in Teillieferungen ausgeliefert, so erfolgt die Rechnungsstellung ebenfalls in Teilrechnungen wobei das jeweilige Zahlungsziel der Teilrechnung auf dem Liefertag der jeweiligen Teillieferung basiert.
Wechsel werden nicht angenommen.

Lieferzeit

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen.

Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Unterlieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Maße. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fallen dem Besteller schnellstmöglich mitgeteilt. Wird die Lieferung durch solche Störungen unmöglich, so entfällt unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Bestellers unsere Lieferpflicht. Ist ein bestimmtes Lieferdatum vereinbart, so verschiebt sich dieses bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzung entsprechend. Geraten wir in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, bei Serienartikeln eine Nachfrist von 3 Wochen oder bei Sonderanfertigungen eine Nachfrist von mind. 1/4 der ursprünglich vorgesehenen Lieferzeit zu setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grobem Verschulden unsererseits beruhen. Sie beschränken sich für jede volle Woche der Terminüberschreitung auf 0,3 % im ganzen, aber höchstens auf 3 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, das infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Verzögert sich der Versand durch den Besteller, so sind wir berechtigt, für die Lagerung mindestens 1/2 % des Rechnungsbetrages im Monat beginnend, einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft zu verlangen.

Versand und Gefahrenübergang

Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Jede Gefahr geht spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird. Verzögert sich der Versand, weil der Besteller die Ware nicht 14 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft abnimmt, so geht die Gefahr von diesem Tage an auf den Besteller über.

Auf Wunsch und Kosten des Bestellers sind wir bereit, Transport- und Lagerversicherungen abzuschließen, Teillieferungen sind zulässig.

Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Gegenstände auch dann abzunehmen, wenn geringfügige Mängel vorhanden sind.

Gewährleistung

Der Besteller hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mangel bis spätestens 2 Tage nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu reklamieren. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Feststellung des Fehlers mitzuteilen.

Diese Mitteilung hat durch eingeschriebenen Brief unmittelbar an uns zu erfolgen, nicht an unsere Vertreter.

Für unsere Produkte übernehmen wir die Garantie auf 12 Monate (bei Einschichtbetrieb) für bestes Material und Funktion bei vorschriftsmäßiger Bedienung ab Gefahrenübergang. Ausgeschlossen sind Verschleißteile.

Sollte innerhalb des 11 oder 12 Monats eine für den Besteller kostenpflichtige Inspektion durch einen unserer Leitmonteure durchgeführt werden, kann damit die Garantie auf 24 Monate verlängert werden.

Beanstandete Teile sind uns frachtfrei zur Begutachtung einzusenden. Bei Lieferungen ins Ausland gehen sämtliche Kosten, insbesondere Fracht- und Grenzabfertigungskosten für Hin- und Rücksendungen zu Lasten des Bestellers.

Falls wir es wünschen, sind wir auch berechtigt, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen und ggf. zu beheben. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf an den bemängelten Gegenständen nichts geändert werden, ansonsten verliert sich der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch für vom Besteller ausgeführte Wartungsarbeiten durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal.. Im Fall von nachweisbaren Mängeln haben wir das Wahlrecht, diese entweder kostenlos zu beseitigen oder gegen Rücklieferung kostenfrei Ersatz zu liefern.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz, vor allem auch für weitergehende Schäden, sind ausgeschlossen.

Werden Musterstücke hergestellt und dem Besteller zur Prüfung übergeben, so haften wir dafür, dass die Lieferung gemäß diesen Ausfallmustern ausgeführt wird.

Unsere Garantieleistungen sowie jede Mängelhaftung entfallen, wenn unsere Betriebsanweisungen nicht in allen Teilen eingehalten wurden. Die Beweislast trägt der Besteller Ohne besondere schriftliche Vereinbarung übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass die von uns gelieferten Gerate ausländischen Vorschriften entsprechen. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens drei Monate nach Zurückweisung der Mängelrüge.

Probelieferungen

Probelieferungen gelten nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als auf feste Rechnung zu unseren vorstehenden Bedingungen übernommen, sofern nicht ausdrücklich gegenteilige schriftliche Abmachungen bestehen oder die Rücksendung der Waren unmittelbar mit Ablauf der Probezeit erfolgt.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch, wenn der Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Verkauft der Besteller die Ware vor deren Bezahlung weiter, so tritt er bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises alle Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab.

Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren weiter verarbeitet, so gehen die neu entstandenen Produkte zur Sicherung unserer Forderung sofort in unser Eigentum über. Der Besteller ist zur sorgfältigen Verwahrung der Sache für uns verpflichtet und hat diese auf Verlangen besonders zu lagern oder herauszugeben. Zur Verfügung über diese Sachen ist er nur im Rahmen eines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, nicht jedoch zur Verpfändung oder Sicherungsübertragung. Werden die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit anderen im erweiterten Eigentumsvorbehalt eines Dritten stehenden Waren verarbeitet, vermischt oder verbunden, so steht uns das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu der Gesamtsumme der Rechnungswerte aller bei der Herstellung oder Vermischung verwandten Waren zu.

Der Besteller ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl auf Neuwert zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Ansprüche des Käufers an die Versicherungsgesellschaft auf Ersatzleistung werden hiermit schon jetzt an uns abgetreten.

Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, gelieferte Waren zurückzufordern. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies dem Besteller ausdrücklich in schriftlicher Form angezeigt wird. Im anderen Fall erfolgt die Rücknahme zur Sicherstellung unserer Ansprüche. Alle mit der Rücknahme verbundenen Transportkosten und Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Das gleiche gilt für eine etwaige Wertminderung und für Demontagekosten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bremen. Gerichtsstand ist Bremen. Das gleiche gilt auch für Scheckverbindlichkeiten Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Anzuwendendes Recht

Für alle Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 


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